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Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 4:18 pm
by Lexx
Alter, wtf? Der Artikel über Obama, ganz am Ende:
Tja, der Herr Obama. Abkömmling ehemaliger Sklaven, mit ggf. ein paar Vergewaltigungsgenen bestückt, weiß, was er seinen Sponsoren schuldig ist. Von einer „Sightseeingtour“ will er wahrscheinlich absehen, aber Berlins größtes Hundeklo –pardon Holo-Mahnmal-, das will er doch noch schnell besuchen. Das ist man Herrchen überm großen Teich schließlich schuldig. Naja, stimmt wohl schon, einmal Sklave, immer Sklave.
Was für Idioten...

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 4:29 pm
by Ye ol' Dinkley McD0nk
woah lol was für deppen
manchmal ist es schade das es sowas wie meinungsfreiheit gibt... *seufzt*
am schlimmsten is es aber das es deppen genug gibt die den bullshit ernst nehmen ::)

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 4:30 pm
by Cando Garon
Tjoah Segen und Fluch des Internets - der freie Austausch von Informationen schließt den Austausch von krankem Mindfuck leider nicht aus :(

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 4:52 pm
by le Chew
DemonKnight wrote: [..]
am schlimmsten is es aber das es deppen genug gibt die den bullshit ernst nehmen ::)
Allerdings - zieh dir nur die Diskussion am Ende des Obama-Artikels rein ->
http://de.altermedia.info/general/every ... 15319.html

Das fällt schon lange nicht mehr unter die Kategorie "lol, schaut euch die Idioten an" ... das ist heftig.

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 4:56 pm
by Lexx
Juhu, meine NIN - The Slip limitierte CD + DVD Edition ist heute angekommen.

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:02 pm
by Cando Garon
Alter was geht denn mit denen, haben die nen absoluten Vollschatten - "Aufnordung" - wo gibt es denn sowas - Mann, mann, mann ich glaub es hackt -.- armes Deutschland -.-

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:05 pm
by Jessica
Chiefchen wrote: hä was meinste jetz? die roten verstehn doch was die blauen sagen???
die gelben is ja klar asiaten wegen dem unverständnis, dachte das wär offensichtlich ^^
Wieso die Blauen? Ich sprech von den Gelben ^^ Blaue und Rote haben doch eine gemeinsame Sprache. Aber beide verstehen das Kauderwelsch der Gelben nicht  :s000:
Wehrwölfchen  // Jul 24, 2008 at 18:36

@ Daggi

Hoffentlich hat er die Missionare nur bekocht und nicht gekocht…
Haha, sind die doof. Sowas kann man echt nicht ernst nehmen. Das dürften wirklich nur Leute sein, die jeden Scheiß nachlabern. 

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:11 pm
by Shadow
hab mal ne frage, vllt kann sie mir ja jemand beantworten:

ich muss ne erklärung (fürn job) abgeben dass ich weder gerichtlich, polizeilich noch in einem verwaltungsverfahren bestraft oder amnestiert bin.

ich hab als ich 14 oder 15 war ne kleine dummheit begangen wofür ich 10 sozialstunden bekommen hab, und zwar ohne gerichtsverhandlung usw sondern quasi als angebot vom staatsanwalt

jetz ist die frage ob ich diese erklärung, so wie sie oben steht, abgeben kann...

???

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:13 pm
by Cando Garon
hol dir einfach ein Führungszeugnis, kostet zwar 13 € aber die bekommste sicher beim Arbeitsamt erstattet

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:14 pm
by le Chew
Nennt sich auch "Polizeiliches Führungszeugnis", oder?

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:15 pm
by Cando Garon
Joah, brauchste zum Beispiel, wenn du Beamter werden möchtest oder für ein Jahr ins Ausland willst ;)

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:19 pm
by Shadow
ja, führungszeugnis hab ich beantragt und ist aufm weg zu denen

da steht auch, meines wissens, nix drin das es ja niemals zu ner verurteilung in der sache gekommen ist

(meine güte, ich hab nur ne tür von nem haus aufgebrochen das seit 50 jahren leer steht...)

aber ich hab ja 10 sozialstunden bekommen deswegen weiß ich net ob ich die erklärung so abgeben kann

ist btw ne stelle im öffentlichen dienst

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:21 pm
by Cando Garon
Die WIKI meint dazu:
Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt.

Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt. Ob, und wie lange Vorstrafen in dem Register gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46 BZRG). Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (siehe unten). Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG). Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. (§ 38 (2) BZRG).

Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

  1. Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
  2. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG),
  3. erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 (2)6 BZRG erfüllt sind.

Zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber genügt ein einfaches (privates) Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird der antragstellenden Person zur Einsicht übersandt, die dann entscheiden kann, ob sie es an ihren zukünftigen Arbeitgeber weitergeben will oder nicht.

Für Bewerbungen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Behörde) wird auf Antrag der betroffenen Person in der Regel das behördliche Führungszeugnis unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt (§ 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG), wobei die Behörde dem Bewerber auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat. Alternativ kann gem. § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG das Zeugnis an das dem Wohnort des Bewerbers nächstgelegene Amtsgericht übersandt werden. Dort kann geprüft werden, ob Einträge vorhanden sind und ob das Führungszeugnis an die Einstellungsbehörde weitergeleitet oder vom Amtsgericht vernichtet werden soll.

Diese Regelung gilt auch in anderen Fällen, in denen Antragsteller ein Führungszeugnis bei einer Behörde vorlegen müssen. Nachstehend der Wortlaut des § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG: „Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird.“ Dieselbe Regelung gilt für die Einsichtnahme in den Bundeszentralregisterauszug (§ 42 BZRG)

Führungszeugnisse (sowohl private - Belegart N, als auch behördliche - Belegart O) werden beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt beantragt und dann per Post dem Empfänger zugestellt (beim privaten), bzw. an die Behörde, die das Führungszeugnis verlangt (beim behördlichen), wobei vorherige Übersendung an das Amtsgericht möglich ist (Belegart P), wo der Betreffende Einsicht nehmen und dann entscheiden kann, ob es an die Behörde weitergeleitet wird.

Bestimmte Behörden (genannt in § 41 BZRG - z. B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) haben ein unbeschränktes Auskunftsrecht aus dem Bundeszentralregister und können einen entsprechenden Auszug aus eigener Veranlassung direkt beim Bundesamt für Justiz anfordern, ohne dass der Betreffende davon Kenntnis erhält.

    * Ein Führungszeugnis ist kostenpflichtig (13 Euro).
    * Die Anforderung des Bundeszentralregisterauszugs zur Einsichtnahme ist kostenlos.
Was willsten machen? Zoller?

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:22 pm
by Shadow
so ähnlich
informatiker beim ZIVIT

also das im führungszeugnis nix steht da bin ich und war ich mir ja schon sicher

geht jetz einzig und allein um diese erklärung die ich unterschreiben muss

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:25 pm
by Cando Garon
Ah, Finanzamt also ^^

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:27 pm
by Shadow
Finanzministerium bzw Bundesfinanzverwaltung ;)

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:37 pm
by Mafio
dann bist du ja der schlimmste von uns allen mann!  :s000:



gibt zwar noch das Bundeszentraregister  wo  noch alles mögliche drinsteht  aber  da würden die leute ja selbst rankommen  ::)

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:54 pm
by Lexx
Kann mir mal jemand eine Test-PN schicken?

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:55 pm
by Cando Garon
is geschehen ^^

Re: Bunkergeflüster 1.6

Posted: Fri Jul 25, 2008 5:56 pm
by Lexx
Cool, funzt.

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