Dr.Popitz wrote:
Solange der Angriff tagsüber und unter der Woche stattfindet und ich keinen Urlaub habe, stehen die Chancen recht gut, dass ich überlebe, da ich nicht in Kiel arbeite sondern in Flensburg. Allerdings würde ich dann wohl meine Freundin, meine Mutter und ca 90 % meines Freundeskreises verlieren. Ich hätte also nicht mehr allzuviel zu verlieren und könnte ich "auf's Überleben konzentrieren"...
Oder du gibst die Hoffnung nicht auf und latschst zu "ground zero". Ich glaube nicht das man das so einfach realisieren kann. In solch einer Zeit möchte man definitiv Freunde und Familie um sich haben. So werden auch die meisten handeln.
Ich würde dann wohl hier in Flensburg noch einige Einkäufe erledigen (sofern das noch möglich ist - ansonsten wird halt geplündert) und mich dann in Richtung Dänemark aufmachen. Evtl. in nem alten Bunker an der Nordseeküste verschanzen oder mir ein abgelegenes, leerstehendes Ferienhaus suchen.
Abgeschiedenheit ist mMn definitv ein große Plus auf der Haben-Seite.
Das heißt, ich habe als Privatperson, die nicht in einem Sportschützenverein ist, überhaupt nicht die Möglichkeit legal an eine Waffe zu kommen?
Solltest du auch kein Jäger sein... Nein, da wirst du keine Chance haben. Höchstens noch als Sammler. Da wirst du dann aber genau auf eine Technik (z.b. Revolver) oder eine Epoche (Franz. Revolution, WW2) festgenagelt.. Das betrifft dann auch erstmal nur die Waffen, du wirst nicht ohne weiteres eine Erlaubnis zum Erwerb von passender Munition bekommen.
Ich denke Notwehr ist trotzdem möglich. Wenn auch nicht so leicht. Es kommt halt auf die Umstände an. Du kannst ja auch jemanden aus Notwehr niederstechen. Nur weil du eine Schusswaffe benutzt hast werden die Ermittlungen oder die Fragestellungen de Staatsanwaltschaft nicht grundlegend anders ausfallen.
Mhhh also mal kurz zu dem was der Gesetzgeber vorschreibt.
Eine Sportwaffe (in meinem Bespiel jetzt eine Selbstladepistole) muss in einem geeigneten Behältnis aufbewahrt werden. Also ein Panzerschrank. Waffe und Munition dürfen nicht im selben Bereich liegen. Also Munition z.b. in einem extra abschließbaren Fach in dem Panzerschrank. Oder halt ein Schrank komplett nur für Munition. Ob man einen geeigenten Schrank hat wird ebenfalls bei dem Bedürfnisantrag geprüft. Die Magazine gehören nach Teileliste zur Waffe. D.h. man darf auch keine geladenen Magazine im Munitionschrank aufbewahren. Schlüssel bzw Kobination dieser Behältnisse dürfen nur dir zugägnlich sein. Schlüssel musst du IMMER am Mann haben.
Du darfst die Waffe aus dem Schrank entnehmen für: Reinigung, Wartung, mitnahme zum training/wettkampf (da kommt gleich noch unten mehr), zum Büchsenmacher oder zum Beschussamt/Behörden. Im Prinzip darf dir niemand verbieten damit in deiner Wohnung rum zu laufen.. Aber ganz ehrlich, jeder der das macht sollte nicht unbedingt eine Waffe haben.
Mitnahme der Waffe von zu Hause zu dem Ort der Benutzung ist nur gestattet in einem abgeschlossenen Behältnis (Koffe mit Zahlenschloss oder Schlüssel). Munition muss in ein anderes Behältnis, ebenfall verschlossen. Beide Behältnisse dürfen in deinem Auto z.b. nicht im selben "Raum" sein. D.h. die Waffe abgeschlossen im Kofferraum und die Munition z.b. im Handschuhfach (hahaha.. ) oder im Fahrzeuginneren.
Was ist nun Notwehr?
(quelle wikipedia) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).
Das Wörtchen gegenwertig ist nun das Zünglein an der Waage. Du müßtest du deine Waffe zu hause schussbereit zu machen, zwei Panzerschränke öffnen und ein Magazin füllen. Das ist erstens nicht gerade leise (Wird der Einbrecher schon merken..) und kostet mindestens eine Minute Zeit. Bei der Panik die einem durchfährt sicher auch länger. Jetzt hast du schon ein Problem. Wie willst du erklären das du gegenwärtig daran gedacht hast deine Pistole klar zu machen, aber nicht die Polizei zu rufen (nur als Beispiel jetzt). Das ist schlicht und ergreifend Vorsatz. Du hast dich nicht verteidigt (reagiert) sondern erstmal agiert. Wenn du jetzt einen Baseballschläger/Golfschläger

unterm Bett hast und den damit vertrimmt hättest, hättest du definitiv weniger Probleme.. Abgesehen davon wird deine Waffe eingezogen und du wirst mit viel Pech auch noch von dem Eindringling verklagt. Juhu!
Was jetzt als legal oder nicht durch geht ist situationsabhängig. Ich würde z.b. die Polizei rufen, meine Familie im Schlafzimmer versammeln und dann die Türen verschließen. Wenn ich dann zufällig Waffe und Muntion in dem Raum hätte, würde ich sie sicher auch schussbereit machen und wohl auch schiessen wenn jemand in das Zimmer eindringt. Das würde ich dann noch am ehesten unter Notwehr verstehen. Im Auto verhält sich das ähnlich, die Zeit die man brauch um die Waffe schussbereit zu machen wird dir immer wieder zum verhängnis. Selbst wenn du im Recht sein solltest, man kennt das ja, irgendjemand bringt dich trotzdem vor gericht.
Interessante These. Da würde ich tatsächlich mal die richtigen Zahlen zu haben wollen...
Ich versuche mal was heraus zu finden.