Du kannst selbstverständlich dem Jugendamt einen mehr oder weniger anonymen Hinweis auf die Zustände und vor allem die Äußerungen die Du hörst und wahrnimmst geben.
Es wäre nicht das erste Mal das sich ein Jugendamt daraufhin einschaltet und die Familie unter die Lupe nimmt.
Das läuft dann entweder unter "Zivilcourage" oder unter "Denunziierung" ... auf alle Fälle kannst Du jedem Elternpaar mit solch einer halbwegs begründeten Verdachtsäußerung ganz schönen Ärger bereiten, da soweit ich weiß die Jugendämter verpflichtet sind solchen Hinweisen auf seelische oder körperliche Misshandlungen nachzugehen.
Sprich auch dann wenn sich der Meldende das Ganze nur ausgedacht hat

Solltest Du wirklich der Meinung sein das das Kind in irgendeiner Weise "misshandelt" wird (und ins Klo sperren gehört da definitiv dazu) dann ist es meiner Meinung nach Deine Pflicht zu handeln ... aber das musst Du entscheiden ... im Zweifelsfall machst Du einer Familie eventuell einen heiden Ärger.
Eine einfachere Möglichkeit wäre auch ein Anfrage beim örtlichen Kinderschutzbund, also infach die Anfrage ob u so etwasmelden sollst und vor allem wie Du damit umgehen kannst oder sollst.
Das hört sich alles wild an ... aber die Zahl der Misshandlungen (und ich rede hier nicht unbedingt von sexueller Natur) und Verwahrlosungen ist bedächtig hoch und sie ist ein Indikator für die "Zivilcourage" einer Gesellschaft.